Anpassung des Preises für den zusätzlichen Sitzplatz und der Regeln für die Beförderung unbegleiteter Kinder.
Nach einem Probelauf passen wir die Preise für einige Dienstleistungen und Regeln an, um sie klarer und für alle Beteiligten sinnvoller zu gestalten. Die Änderungen betreffen vor allem die Zusatzleistung des Kaufs eines zusätzlichen Sitzplatzes und größtenteils die Regeln für die Beförderung unbegleiteter Kinder.
Zusätzlicher Sitzplatz - einheitlicher Preis für alle Destinationen
Ab dem 22. Mai 2023 haben wir den Preis für den zusätzlichen Sitzplatz für diejenigen von Ihnen geändert, die eine Garantie für mehr Platz wünschen. Der Preis für den Extrasitz ist nun für alle Strecken einheitlich und beträgt 1100CZK, 51CHF oder 51EUR. Für Reisen ab Bregenz gibt es eine leichte Erhöhung, dafür aber für Reisen ab Bern eine deutliche Preissenkung.
Beförderung von unbegleiteten Kindern - neue, klarere Regeln
a) Der Erziehungsberechtigte eines Kindes unter 18 Jahren ist verpflichtet, uns im Voraus zu informieren.
b) Die Person unter 12 Jahren muss über gültige Reisedokumente verfügen (Reisepass oder Personalausweis).
c) Sofern nicht individuell mit dem Beförderer anders vereinbart, muss eine Person unter 12 Jahren bis zum Abfahrtsort begleitet werden und mindestens 20 Minuten vor der geplanten Ankunft am Zielbahnhof von einer abholenden Person abgeholt werden.
d) Bei der Buchung muss immer eine gültige Telefonnummer der Person angegeben werden, die das Kind zum Abfahrtsort begleiten wird.
e) Die Begleitperson unter 12 Jahren muss dem Fahrer beim Check-in eine Vollmacht (hier herunterladbar) mit gültigen Kontaktdaten aushändigen.
f) Eine Person unter 12 Jahren sitzt im vorderen Teil des Busses und wird ständig von Sicherheitskameras überwacht.
g) Bei der Beförderung von Personen unter 12 Jahren muss ein zweiter Sitzplatz reserviert werden, damit das Kind allein sitzen kann. Der Preis für den zusätzlichen Sitzplatz wird nach dem Tarif 1100CZK/51CHF/51EUR berechnet. Bei mehr als einem Kind wird diese Gebühr nur einmal berechnet.
a) Der Erziehungsberechtigte eines Kindes unter 18 Jahren ist verpflichtet, uns im Voraus zu informieren.
b) Eine Person unter 18 Jahren muss über gültige Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) verfügen.
c) Sofern nicht individuell mit dem Beförderer anders vereinbart, muss eine Person unter 18 Jahren bis zum Abfahrtsort begleitet werden und am Zielbahnhof mindestens 20 Minuten vor der geplanten Ankunft von einer abholenden Person abgeholt werden.
d) Bei der Reservierung muss immer eine gültige Telefonnummer der Person angegeben werden, die das Kind zum Abfahrtsort begleiten wird.
e) Eine Person unter 18 Jahren muss dem Fahrer beim Check-in eine Vollmacht (hier herunterladbar) mit gültigen Kontaktdaten vorlegen.