Geschäftsbedingungen

Vertragliche Reisebedingungen
auf den Linien NOBLESS LINE, die durch die Gesellschaft Nobless line, s.r.o. betrieben werden.

I. Gegenstand der Regelung
Die vertraglichen Reisebedingungen auf den Linien NOBLESS LINE (nachfolgend nur „Reisebedingungen“) legen die Bedingungen für die Personen- und Gepäckbeförderung in den Fahrzeugen auf den durch die Gesellschaft Nobless line, s.r.o., mit Sitz Václavské náměstí 823/19, 110 00 Praha 1, Id.-Nr.: 25609815., betriebenen Linien fest.

II. Auslegung einiger Begriffe
Zum Zweck dieser Reisebedingungen wird verstanden unter:

1) der Beförderung auf den Linien NOBLESS LINE Tätigkeit des Busunternehmens, d.h. der Gesellschaft Nobless line, s.r.o., die in der Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Busunternehmens nach dem von vornherein veröffentlichtem Fahrplan, dem Tarif und folgenden Reisebedingungen besteht;

2) dem Reisevertrag die Vertragsbeziehung zwischen dem Busunternehmen und dem Reisenden, dessen Entstehung und Bedingungen durch die Rechtsordnung der Tschechischen Republik und durch diese Reisebedingungen geregelt werden;

3) Tarifen die durch das Busunternehmen verbindlich festgelegte Höhe der Preise für die Reise (der Fahrtpreise) der Personen und der Gepäckstücke;

4) der Fahrkarte das gültige Reisedokument, das den Reisenden zur Beförderung gem. Art. II Abs. 1) dieser Reisebedingungen berechtigt;

5) Reisedokumente die zur Überschreitung der Staatsgrenze sowohl der Transitländer, d.h. der Länder, die bei der Reise durchgefahren werden, als auch der Zielländer, erforderlich sind;

6) das Gepäck eine einfach tragbare Sache, die im Bezug auf ihre Maße und ihr Gewicht im Fahrzeug einfach untergebracht werden können und die gleichzeitig die Bedingungen für die Beförderung nach diesen Reisebedingungen erfüllt;

7) die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, insbesondere das Gesetz Nr. 111/1994 Slg., über Straßentransporte, in der aktuellen Fassung, die Verordnung Nr. 175/2000 Slg., über die Reiseordnung, das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., das Bürgerliche Gesetzbuch, und eventuelle internationale Abkommen, durch welche die Tschechische Republik gebunden ist.

III. Entstehung und Erfüllung des Reisevertrags über Personenbeförderung
1) Durch den Abschluss des Reisevertrags über die Personenbeförderung (nachfolgend nur „Reisevertrag“) entsteht zwischen dem Busunternehmen und dem Reisenden aufgrund der allgemein verbindlichen Vorschriften und dieser Reisebedingungen eine Rechtsbeziehung, deren Inhalt insbesondere die Verpflichtung des Busunternehmens ist, den Reisenden aus der Einstiegstation in die Zielstation mit den im Fahrplan angegebenen Linien zu befördern und die Verpflichtung des Reisenden, diese Reisebedingungen einzuhalten, insbesondere dem Busunternehmen den Preis für die Beförderung (nachfolgend nur Fahrgeld) entsprechend dem geltenden Tarif zu bezahlen.

2) Der Reisevertrag wird durch die Bezahlung des Fahrgeldes durch den Reisenden, beziehungsweise durch Bildung einer Buchung seitens des Reisenden abgeschlossen, wenn sich der Reisende entscheidet, das Fahrgeld erst beim Einsteigen in den Bus zu bezahlen, und Bestätigung der Buchung seitens des Busunternehmens.

3) Der Reisevertrag wird durch ordentliche Durchführung der Beförderung im vereinbarten Umfang entsprechend dem abgeschlossenen Reisevertrag erfüllt.

4) Als Erfüllung des Reisevertrags wird auch die Durchführung der Beförderung in einem anderen als vereinbarten Umfang, falls ein berechtigter Ausschluss des Reisenden durch den Fahrer oder eine andere Person des Busunternehmens, die sich mit einem Ausweis des Busunternehmens mit Berechtigung ausweist, den Reisenden Anweisungen und Befehle zu geben (nachfolgend nur „berechtigte Person“) erfolgt.

5) Jeder, der eine Fahrkarte in den Fahrzeugen der Gesellschaft Nobless line, s.r.o., oder durch einen Vertragsverkäufer oder auf eine andere Weise kauft, bringt seine Zustimmung zu diesen Reisebedingungen, die an den Web-Seiten des Busunternehmens www.noblessline.cz erreichbar sind, zum Ausdruck. Gegenstand der Erfüllung gemäß dem zwischen dem Busunternehmen und dem Reisenden abgeschlossenen Reisevertrag ist nur die Beförderung von Personen und Gepäckstücken nach diesen Reisebedingungen. Leistungen im erhobenen Standard (insbesondere Gewährung von Getränken, kleiner Erfrischung, der Tagespresse und Zeitschriften, Filmvorführung, Wifi-Internetanschluss) werden über den Rahmen des Rahmenvertrags hinaus aufgrund der Betriebsmöglichkeiten des Busunternehmens erbracht und durch deren Nichterbringung entsteht dem Reisenden kein Anspruch auf Entschädigung.

IV. Reisedokument und dessen Erfordernisse
1) Der Reisende weist sich zum Zweck der Kontrolle eines ordentlichen Entstehens des Rechtes auf Beförderung und während deren Dauer (Durchführung) mit einem geltenden Reisedokument (nachfolgend nur „Fahrkarte“) aus, falls nachstehend nichts anderes festgelegt ist. Der Reisende ist verpflichtet, eine Kopie der Fahrkarte (Beleg für den Reisenden) für eventuelle Kontrolle aufzubewahren. Die Fahrkarte muss auf Ersuchen der berechtigten Person des Busunternehmens vorgelegt werden.

2) Die Fahrkarte enthält insbesondere:
a) Bezeichnung (Firma) des Busunternehmens, das den Reisevertrag abschließt,
b) Einstieg- und Zielstation,
c) Höhe des Fahrgeldes,
d) Angabe der Gültigkeit,
e) Vor- und Familienname des Reisenden.

3) Die Fahrkarte ist ungültig, wenn:
a) sie so beschädigt ist, dass die Angaben gem. Art. IV. Abs. 2 dieser Reisebedingungen, die zur Richtigkeitskontrolle deren Anwendung erforderlich sind, daraus nicht ersichtlich sind,
b) die an der Fahrkarte angeführten Angaben nicht der Tatsache entsprechen oder unberechtigterweise abgeändert wurden,
c) sie auf einen anderen Namen als den Namen des sie vorlegenden Reisenden ausgestellt

wurde,
d) es sich um kein Originaldokument handelt.

V. Buchung, Zahlung des Fahrgeldes und der Gebühren
1) Der Reisende kann eine Fahrkarte auf folgende Weisen buchen:

a) Online über das Buchungssystem des Busunternehmens an dessen Web- Seiten www.noblessline.cz,

b) Telefonisch an der Nummer 602 333 369,

c) durch Sendung eines Buchungsantrags an die E-Mail-Adresse des Busunternehmens rezervace@noblessline.cz und Bestätigung dieser Buchung seitens des Busunternehmens,

d) durch Sendung einer Nachricht über die Sozialnetze des Busunternehmens (Facebook, Instagram, Twitter) und Bestätigung dieser Buchung seitens des Busunternehmens.

2) Der Reisende bezahlt für seine Fahrkarte das Fahrgeld entsprechend dem aktuell gültigen Tarif. Beim Verkauf einer Fahrkarte in der Tschechischen Republik wird der Preis nach dem in tschechischen Kronen angegebenen Tarif festgelegt. Beim Kauf einer Fahrkarte auf dem Gebiet eines fremden Staates wird das Fahrgeld gemäß dem in der entsprechenden fremden Währung festgelegten Tarif bezahlt. Der Reisende ist berechtigt, die Währung, in der er das Fahrgeld bezahlt, zu wählen.

3) Der Reisende zahlt das Fahrgeld:

a) beim Einsteigen ins Fahrzeug gibt ihm der Busunternehmer für die Bezahlung des Fahrgeldes eine Fahrkarte aus;

b) durch Überweisung auf das Konto oder über die Zahlungsschnittstelle und die Bestätigung der Buchung wird dem Reisenden durch das Busunternehmen an seine E-Mail gesendet, die Fahrkarte erhält er beim Einsteigen ins Fahrzeug

c) aufgrund der Vorlage des im Voraus gekauften Vouchers beim Einsteigen ins Fahrzeug und das Busunternehmen gibt ihm die Fahrkarte aus.

4) Das Busunternehmen behält sich das Recht vor, in seinem Buchungssystem zu bestimmen, dass die gegebene Buchung des Reisenden im Voraus bezahlt werden muss.

5) Der Reisende ist verpflichtet, beim Kauf der Fahrkarte zu kontrollieren, ob die ihm ausgegebene Fahrkarte den eingegebenen Daten entspricht. Stimmt die Fahrkarte mit den eingegebenen Daten nicht überein, ist der Reisende berechtigt, die Fahrkarte abzulehnen. Bei einem späteren Hinweis des Reisenden auf Nichtübereinstimmung der Daten in der Fahrkarte wird nach den gültigen Stornobedingungen verfahren damit, dass es sich um keine Beanstandung handelt.

6) Der Reisende, der eine Ermäßigung beantragt, ist verpflichtet, seinen Anspruch darauf nachzuweisen, und zwar sowohl beim Kauf der Fahrkarte als auch während der Reise.

7) Sonderermäßigungen und jene, die im Rahmen von Werbeaktionen bewährt werden, richten sich immer nach den Bedingungen, die zur gegebenen Art der Ermäßigung der Werbeaktion veröffentlicht wurden.

VI. Storno der Buchung, beziehungsweise Storno der bezahlten Fahrkarte

Hat der Reisende das Fahrgeld im Voraus bezahlt, hat er die erste Terminänderung der Fahrkarte gratis (die Änderung ist bis 8 Stunden vor der Busabfahrt vorzunehmen). Wird der Termin mehrmals als einmal geändert oder wird die Fahrkarte bis 24 Stunden vor der Busabfahrt storniert, beträgt die Stornogebühr 10% des Fahrpreises, wird der Termin der Buchung geändert oder die Fahrkarte zwischen 24 bis 8 Stunden vor der Abfahrt storniert, beträgt die Stornogebühr 50 % des Fahrpreises, wird der Termin der Buchung geändert oder die Fahrkarte weniger als 8 Stunden vor der Abfahrt storniert, beträgt die Stornogebühr 100 % des Fahrpreises.

Bildet der Reisende eine Buchung mit Barzahlung beim Einsteigen in den Bus, hat er die erste Änderung des Termins der Fahrkarte gratis (die Änderung ist bis 8 Stunden vor der Busabfahrt vorzunehmen). Ändert der Reisende den Termin oder storniert er die Buchung weniger als 8 Stunden vor der Abfahrt, wird angenommen, dass er sich zur Abfahrt nicht eingestellt hat. In diesem Fall verliert er dauernd die Möglichkeit, Buchung mit Barzahlung bei der Abfahrt zu bilden. Er hat jedoch nach wie vor die Möglichkeit, Buchung mit Bezahlung des Fahrgelds im Voraus zu bilden.

Im Falle, dass der Reisende die nicht bezahlte Buchung nicht storniert und sich zur Abfahrt nicht einstellt, handelt es sich um Verletzung der vertraglichen Fahrtbedingungen. In einem solchen Fall ist der Reisende verpflichtet, dem Betreiber eine Vertragsstrafe von 1100 CZK für jeden Sitz in einer solchen Buchung zu bezahlen.

Die Buchung der Buchung, beziehungsweise die bereits bezahlte Fahrkarte, ist unter der Telefonnummer +420 602 333 369 oder unter rezervace@noblessline.cz spätestens 8 Stunden vor der Busabfahrt zu stornieren.

Der Busunternehmer behält sich das Recht vor, die Fälle individuell zu lösen.

VII. Fahrpläne
1) Die Ankünfte und Abfahrten sind in den Fahrplänen und in den Fahrkarten immer in der lokalen Zeit angegeben. Das Busunternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen in den Fahrplänen mit Folgen gem. Art. X Abs. 1 vorzunehmen.

2) Die Abfahrts- und Ankunftsorte der einzelnen Linien können im Zuge des Jahres geändert werden. Den Reisenden wird deshalb empfohlen, sich vor der Abfahrt bei den Mitarbeitern der Abfertigung oder durch die Web-Seiten des Busunternehmens www.noblessline.cz zu informieren.

VIII. Reisedokumente
1) Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Reisepass- und Zollvorschriften der Länder, in die er reist oder die er durchfährt, sowie für die Erfüllung der Bedingungen für das Betreten des gegebenen Ziellandes persönlich verantwortlich. Sämtliche Kosten, die durch eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen, hat der Reisende zu tragen. Falls die Zoll- oder Polizeiorgane dem Reisenden die Fortsetzung der Reise nicht gestatten, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes oder dessen Teiles oder auf einen anderen Ersatz.

2) Die Angaben der Fahrkarte müssen mit jenen im entsprechenden Reisedokument des Reisenden übereinstimmen.

IX. Bedingungen der Personen- und Gepäckbeförderung
1) Das Busunternehmen ist berechtigt, die Beförderung eines Reisenden, der Anzeichen einer Betrunkenheit oder der Auswirkungen von toxischen oder betäubenden Mitteln zeigt, eines Reisenden dessen körperliche Verunreinigung oder Verunreinigung seiner Kleidung den üblichen hygienischen Grundsätzen widerspricht oder Verunreinigung der Reisenden oder des Busraumes verursachen könnte, abzulehnen.

2) Der Reisende ist verpflichtet, sich an den Haupteinsteig- und Umsteigstationen spätestens 20 Minuten vor der Abfahrt der gegebenen Linie zur Abfertigung einzustellen.

3) Personen unter 18 Jahren werden auf NOBLESS LINE-Diensten aufgrund der in den Transit- und Zielländern geltenden Vorschriften nur in Begleitung einer Person befördert, die mindestens 18 Jahre alt ist. Nur nach vorheriger Absprache mit dem Beförderer dürfen Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung einer älteren Person befördert werden, sofern sie die vorgegebenen Regeln erfüllen.
a) Eine Person unter 18 Jahren wird im vorderen Teil des Busses unter ständiger Aufsicht von Sicherheitskameras platziert.
b) Personen unter 18 Jahren müssen über gültige Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) verfügen.
c) Sofern nicht individuell mit dem Beförderer anders vereinbart, muss eine Person unter 18 Jahren bis zum Abfahrtsort begleitet werden und am Zielbahnhof mindestens 20 Minuten vor der planmäßigen Ankunft von einer abholenden Person abgeholt werden.
d) Bei der Reservierung muss immer eine gültige Telefonnummer der Person angegeben werden, die das Kind bei der Abreise begleiten wird.
e) Eine Person unter 18 Jahren muss dem Fahrer bei der Abfertigung eine Vollmacht (hier herunterladbar) mit gültigen Kontaktdaten vorlegen.
f) Die Beförderung einer unbegleiteten Person unter 18 Jahren gilt als zusätzliche Dienstleistung und wird mit 1000CZK/50CHF berechnet.

4) Kurze gesundheitliche (hygienische) Pausen oder Pausen für Erfrischung während der Reise sind nicht pflichtig. Ihre Intervalle und Dauer sind von dem Zeitplan der Linie abhängig. Die Reisenden sind verpflichtet, die im Voraus angemeldete Dauer dieser Pausen einzuhalten. Falls ein Reisender ins Fahrzeug einmal innerhalb von 5 Minuten nach Ablauf der Pausendauer nicht einsteigt, dann gilt, dass er auf die weitere Reise verzichtet hat. Dem Reisenden entsteht in diesem Fall kein Anspruch auf die Rückerstattung des Fahrgeldes für den nicht durchgefahrenen Reiseabschnitt und für andere Ersatzgelder.

5) Im Fahrzeug ist das Rauchen verboten. Das Busunternehmen ist berechtigt, Verletzungen dieses Verbotes durch eine Strafe von 2.000 CZK zu bestrafen, die vor dem Abschluss der Fahrt fällig ist.

6) Im Fahrzeug ist ferner Genuss von betäubenden und psychotropen Mitteln und mitgebrachten Alkoholgetränken nicht zu lässig. Reisende, die Anzeichen einer Betrunkenheit zeigen, werden zur Beförderung nicht übernommen, und zwar ohne Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. In den Linien NOBLESS LINE ist es auch verboten, betäubende Mittel und nicht standardmäßige Arzneimittel, die nicht zur vorgeschriebenen Behandlung der Reisenden dienen, mitzutransportieren. Das Busunternehmen behält sich das Recht vor, den Einstieg ins Fahrzeug Reisenden zu verbieten, die diese Bestimmungen nicht respektieren, bzw. diese aus der Beförderung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes auszuschließen.

7) Im Fahrzeug ist es verboten, laute Audiogeräte, sämtliche Musikinstrumente und weitere Tonquellen, welche anderen Reisenden unangenehm sein könnten, anzuwenden.

8) Ein Reisender, der das Fahrzeug oder dessen Ausstattung oder eine andere Anlage des Busunternehmens verunreinigt oder beschädigt hat, den zügigen Verkehr gefährdet, beziehungsweise die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 111/1994 Slg. über Straßenverkehr, des Gesetzes Nr. 266/1994 Slg. über Bahnen, der Verordnung des Verkehrsministeriums Nr. 175/2000 Slg. über Beförderungsordnung für öffentlichen Bahn- und Straßenpersonenverkehr sowie dieser Reisebedingungen anders verletzt, hat neben dem Schadenersatz eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000 CZK für jede einzelne Verletzung zu bezahlen.

9) Die Reisenden sind berechtigt, Gepäckstücke, deren Wert 10.000 CZK überschreitet, zum Transport im Gepäckraum zu übergeben, nur wenn sie dem Busunternehmen vor der Übernahme zum Transport deren Wert gemeldet und die Sondergebühr für den Transport entsprechend dem aktuellen Tarif bezahlt haben.

X. Rechte des Busunternehmens
1) Das Busunternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen in den Fahrplänen vorzunehmen, und er ist berechtigt, vom Reisevertrag spätestens innerhalb von 3 Tagen vor dem Tag, an dem die Reise beginnen sollte, zurückzutreten, und zwar in Form einer Bekanntmachung dieser Tatsache an den Web-Seiten des Busunternehmens www.noblessline.cz oder telefonisch oder durch Mittel der elektronischen Kommunikation, falls es sich um Reisenden handelt, die dem Busunternehmen ihre Telefonnummer oder die für die elektronische Kommunikation erforderlichen Angaben mitgeteilt haben.

2) Das Busunternehmen hat ferner das Recht, eine Dienstleistung oder einen Teil davon infolge eines unabwendbaren Ereignisses, das er nicht einmal bei Aufwendung sämtlicher Bemühungen, die von ihm vernünftig erfordert werden können, verhindern konnte, aufzulösen.

3) Das Busunternehmen weist darauf hin, dass die Räume im Fahrzeug aus Betriebs- und Sicherheitsgründen, aber auch aus Gründen von Vermögenschutz mit einem Kamerasystem mit einer Aufnahmeeinrichtung sichtbar überwacht werden.

4) Die Verantwortung des Busunternehmens umfasst Schäden, die in der Zeit vom Einsteigen des Reisenden ins Fahrzeug bis zu seinem Aussteigen entstehen, diese zwei Tätigkeiten nicht ausgenommen.

XI. Pflichten des Reisenden
1) Bei einer Nichteinhaltung der sich aus Art. VIII ergebenden Bestimmungen sowie der weiteren allgemein verbindlichen Vorschriften, kann der Reisende aus der Beförderung ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist das Busunternehmen unmittelbar von sämtlichen Vertragspflichten zum Reisenden befreit und ist nicht verpflichtet, diesem das Fahrgeld, den Fahrkartenpreis oder jeden weiteren Ersatz oder Schaden nicht einmal teilweise zu erstatten.

2) Der Reisende muss bei der Planung seiner anschließenden Verbindung die Möglichkeit einer Verspätung berücksichtigen. Für Schäden, die durch eine Verspätung, einen Ausfall der Fahrt oder eine Versäumung der weiteren Verbindung entstanden ist, die das Busunternehmen nachweisbar nicht verschuldet hat, trägt das Busunternehmen keine Verantwortung.

3) Ist der Sitzplatz mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet, ist der Reisende verpflichtet, diesen während der ganzen Fahrzeit zu verwenden.

XII. Reklamationen
1) Die Bedingungen des Beförderungsvertrags, inklusive der Verantwortung des Busunternehmens, sind in den allgemein verbindlichen Vorschriften verankert. 2) Jede Reklamation muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden und zur Reklamation muss die Fahrkarte belegt werden. Die Reklamation kann im Ort, wo die Fahrkarte gekauft wurde oder an der Adresse des Busunternehmens, das die entsprechende Linie betreibt, eingereicht werden. Die Reklamation wird durch das Busunternehmen innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt durch Übergabe an eine berechtigte Person des Busunternehmens an den Linien NOBLESS LINE, durch Zustellung an die Adresse NOBLESS LINE, s.r.o., Václavské náměstí 19, 110 00 Praha 1 – Nové Město, oder auf dem elektronischen Wege an die E-Mail-Adresse: noblessline@noblessline.cz erledigt.

3) Reklamationen des Verlustes, der Entwendung oder Beschädigung der Gepäckstücke müssen durch die Reisenden unmittelbar nach der Übernahme des Gepäcks in der Zielhaltestelle bei der berechtigten Person des Busunternehmens geltend gemacht werden. Diese Person ist verpflichtet, dem Reisenden das Maß der Beschädigung oder den Verlust schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung zusammen mit der Fahrkarte bildet einen untrennbaren Bestandteil der Reklamation eines Gepäckstückes.

4) Die Entschädigung im Falle eines Gepäckverlustes und der an aufgegebenen Gepäckstücken verursachten Schäden kann die durch allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. Übersteigt der Preis eines Gepäckstückes den Betrag von 10.000 CZK, und meldet es der Reisende dem Busunternehmen nicht und bezahlt deshalb die Sondergebühr nach dem aktuellen Tarif im Einklang mit Art. VIII Abs. 9 dieser Reisebedingungen nicht, wird dem Reisenden empfohlen, eine Zusatzversicherung des Gepäcks abzuschließen.

5) Für Gepäckstücke, die im Raum für die Reisenden befördert werden, trägt das Busunternehmen keine Verantwortung mit Ausnahme deren Entwendung oder Verlustes im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder wenn die Gepäckstücke unter seine Aufsicht gestellt wurden. Das gleiche gilt über persönliche Sachen und Gegenstände, die der Reisende an oder bei sich hat.

6) Beim Umsteigen ist der Reisende für das Umladen seines Gepäcks voll verantwortlich.

XIII. Beförderung von Gepäck, Personen und Tieren
1) Im Einklang mit den allgemein verbindlichen Vorschriften wird Gepäck getrennt vom Reisenden als übergebene Gepäckstücke und zusammen mit den Reisenden im Fahrzeug und unter deren Aufsicht als anderes Gepäck befördert.

2) Als Gepäck oder dessen Inhalt dürfen keine Sachen sein, die durch Ihre Eigenschaften eine Beschädigung des Fahrzeugs sowie einen Schaden am Leben und Gesundheit der Personen oder deren Vermögen verursachen könnten und sperrige Sachen, falls nachfolgend nichts anderes festgelegt wird.

3) Eine Sache, die kein Gepäckstück oder Inhalt eines Gepäckstücks sein darf, ist insbesondere eine geladene Waffe, eine explosive, giftige, radioaktive, flüchtige oder ätzende Sache, eine Sache, welche eine Ansteckung verursachen kann, die im Fahrzeug an der zum Transport des Gepäcks bestimmten Stelle nicht untergebracht werden kann oder eine Sache mit Gewicht von mehr als 30 kg, falls nachfolgend nichts anderes festgelegt wird..

4) Die übergebenen Gepäckstücke werden im Gepäckraum des Fahrzeugs transportiert und müssen mit einem Gepäckszettel NOBLESSLINE bezeichnet sein. Der Reisende ist verpflichtet, im Gepäckszettel die erforderten Angaben zu ergänzen.

5) Wird in den in einzelnen Fahrplänen veröffentlichten Bedingungen nichts anderes festgelegt, sind die zulässigen Abmessungen eines Gepäckstücke 30x50x90 cm, das maximale zulässige Gewicht beträgt 30 kg. Der Reisende hat das Recht auf Transport von drei solchen übergebenen Gepäckstücken gratis. Jedes weitere Stück oder ein Gepäckstück mit nicht standardmäßigen Abmessungen wird mit dem Betrag von 400 CZK / 20 CHF / 20 EUR pro Stück vergebührt.

6) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung eines Handgepäcks mit maximalen Abmessungen von 20x30x40 cm gratis. Ein Handgepäck ist ein leicht tragbares Gepäck, das der Reisende bei sich hat und das im Fahrzeug an der Stelle unter oder über dem Sitz des Reisenden untergebracht werden kann. Das Gepäck muss so untergebracht sein, dass die Sicherheit oder das Interesse der weiteren Reisenden nicht gefährdet werden können, beziehungsweise nach Anweisungen des Fahrers oder der berechtigten Person. Das Busunternehmen ist für die im Raum für die Reisenden untergebrachten Gepäckstücke und Sachen nicht verantwortlich.

7) Transport von übermäßigen Gepäckstücken, Skiern, Snowboards und Fahrräder ist in den Linien NOBLESS LINE unter folgenden Bedingungen zu lässig:
a) Ein Platz für ein übermäßiges Gepäckstück und ein Fahrrad kann nur für einen Reisen gebucht werden, der bereits die Fahrkarte gekauft hat,
b) Die Beförderung ist nur bei ausgewählten Linien, an bestimmten Abschnitten einer Linie oder in ausgewählte Destinationen möglich,
c) Die Beförderung ist nur in einem bestimmten Zeitraum möglich,
d) Der Raum für die Beförderung dieser Gepäckart ist beschränkt und unterliegt einer Buchung. Diese kann durch das Dispatching NOBLESS LINE im Rahmen der freien Kapazität des Fahrzeugs zugewiesen werden, der Reisende ist verpflichtet, das Dispatching NOBLESS LINE mindestens 3 Tage vor der geplanten Abfahrt zu informieren,
e) Für die Beförderung von übermäßigen Gepäckstücken und Fahrrädern wird eine Gebühr von 400 CZK / 20 CHF / 20 EUR pro Stück bezahlt,
f) Die Beförderung von Skiern und Snowboards wird nach dem Tarif berechnet und unterliegt der Reservierung gemäß Punkt 7 a-d) dieses Artikels,

g) Das Fahrrad muss so zusammengeklappt und verpackt sein, dass durch keine scharfen Teile andere Gepäckstücke beschädigt werden können.

h) Skier oder Snowboards müssen in einem Sack so verpackt sein, dass durch keine scharfen Teile andere Gepäckstücke beschädigt werden können.

8) Beförderung von Tieren und nicht begleiteten Sendungen ist an den Linien NOBLESS LINE nicht zulässig.

9) Kinder bis einschließlich 12 Jahren dürfen an den Frontsitzen, Sitzen hinter der Front- und Hecktreppe nicht reisen. Der Reisende ist verpflichtet, beim Kauf der Fahrkarte zu melden, dass es sich um den Sitz eines Reisenden unter 12 Jahre handelt.

XIV. Übergabe des Gepäcks zur Beförderung
1) Unterliegt die Beförderung eines Gepäckstückes der Bezahlung, ist der Reisende verpflichtet, den entsprechenden Betrag vor der Beladung des Gepäckstückes ins Fahrzeug zu bezahlen.

2) Der Reisende ist verpflichtet, sich nach Anweisungen des Busunternehmens, der staatlichen und veterinären Organe bei allen Sicherheits-, Zoll-, Polizei- und Veterinärkontrollen und Durchsuchungen zu richten.

3) Beim Umsteigen ist der Reisende immer für das Umladen all seiner Gepäckstücke ins Fahrzeug, in dem der die Reise fortsetzen wird, verantwortlich.

XV. Reklamationen einer Beschädigung oder eines Verlustes des beförderten Gepäcks
1) Das Gepäck wird als gültig ausgegeben betrachtet, falls es das Busunternehmen dem Besitzer des Gepäckzettels im guten Glauben aushändigt. Wird kein Gepäckzettel vorgelegt, ist das Busunternehmen verpflichtet, das Gepäck der Person auszuhändigen, die sein Recht zum Gepäckstück nachweist. Ein nicht abgeholtes Gepäckstück wird durch das Busunternehmen an einer sicheren und geeigneten Stelle deponiert, und zwar auf Kosten des Reisenden.

2) Übernimmt der Reisende das übergebene Gepäck ohne Vorbehalt, wird angenommen, dass er das Gepäck in einem vollständigen und guten Zustand übernommen hat, es sei denn, dass er das Gegenteil nachweist.

3) Das Busunternehmen ist für Schäden an den übergebenen Gepäckstücken aus Gründen und bis zur Höhe nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften verantwortlich.

4) Wird ein übergebenes Gepäckstück verloren oder stellt der Reisende bei der Ausgabe des übergebenen Gepäckstücks eine sichtbare Beschädigung oder Unvollständigkeit des Gepäckstücks oder Umstände, die solchen Umstand andeuten, fest, hat er den Mitarbeiter des Busunternehmens sofort um Feststellung des Zustandes des übergebenen Gepäckstücks und um Aufnahme eines Protokolls zu ersuchen. Dieses Protokoll bildet dann zusammen mit der Fahrkarte und dem Gepäckzettel einen unentbehrlichen Bestandteil der Reklamation, die schriftlich geltend gemacht werden muss.

5) Bei einem totalen Verlust des übergebenen Gepäcks hat der Reisende das Recht auf Rückerstattung des Transportgeldes für das Gepäck und auf Ersatz des nachgewiesenen Preises des verlorenen Gepäckstücks, den dieses zur Zeit der Aufgabe des Gepäckstücks zum Transport hatte, höchstens jedoch bis zur Höhe von 10.000 CZK. Falls der Reisende die Sondergebühr gemäß dem Tarif im Einklang mit Art. VIII Abs. 9 dieser Reisebedingungen bezahlt hat, entsteht ihm der Anspruch auf den dem Wert des Gepäckstücks/-stücke entsprechenden Ersatz, den er im Einklang mit dieser Bestimmung dem Busunternehmen gemeldet hat.

6) Bei Beschädigung eines übergebenen Gepäckstücks hat der Reisende das Recht auf Ersatz des dem am Gepäckstück entstandenen Schadens, höchstens jedoch bis 10.000 CZK. Falls der Reisende jedoch die Sondergebühr gemäß dem Tarif im Einklang mit Art. VIII Abs. 9 dieser Beförderungsbedingungen bezahlt hat, entsteht ihm der Anspruch auf den dem Wert des Gepäckstücks/-stücke entsprechenden Ersatz, den er im Einklang mit dieser Bestimmung dem Busunternehmen gemeldet hat.

7) Die Entschädigung im Falle des Verlustes eines übergebenen Gepäckstücks oder eines Schadens am übergebenen Gepäckstück richtet sich nach den allgemeinen verbindlichen Rechtsvorschriften und Bedingungen, unter den das Gepäck zum Transport nach dieser Reisebedingungen aufgenommen wurde.

8) NOBLESS LINE, s.r.o. ist für die Schäden am transportierten Gepäckstück nicht verantwortlich, wenn der Verlust, die Beschädigung der verspätete Ausgabe des übergebenen Gepäckstückes unter folgenden Bedingungen verursacht wurde:
a) Die Verpackung entspricht nicht der Natur der transportierten Sache,
b) Im Gepäck Sachen enthalten sind, die im Gepäck nicht beinhaltet sein dürfen, lebende Tiere, leicht verderbliche Sachen, und wenn der Inhalt des Gepäckstücks unwahrhaftig deklariert wurde,
c) Im Gepäck Geld, Wertzeichen, persönliche Dokumente, Wertsachen enthalten sind,
d) Wenn Umstände wie Naturkatastrophen oder Handlungen Dritter eingetreten sind, die das Busunternehmen auch bei Aufwendung sämtlicher Bemühungen nicht verhindern konnte,
e) Handlung eines Reisenden, die Beschädigung oder Verlust seines transportierten Gepäckstückes zur Folge hat.
f) Eingriff einer höheren Gewalt, welche das Busunternehmen auch bei Aufwendung sämtlicher Bemühungen nicht verhindern konnte.

9) Das Busunternehmen hat keine Verantwortung für andere Gepäckstücke und Sachen, die im Raum für die Reisenden mittransportiert werden, mit Ausnahme der Schäden, die auf den Betrieb des Busunternehmens oder auf ein Straßenverkehrsmittel zurückzuführen sind.

XVI. Geschenkvoucher

Das Busunternehmen ermöglicht im Rahmen seiner Leistungen Gewährung von Geschenkvouchern in verschiedenen Werten. Ein Geschenkvoucher gilt 6 Monate nach dessen Gewährung. Weitere Bedingungen für die Geltendmachung des Vouchers sind durch das Buchunternehmen direkt im Geschenkvoucher angeführt.

XVII. Sicherheit und Schutz von Informationen
Das Busunternehmen erklärt, dass sämtliche persönlichen Anhaben vertraulich sind, nur zur Umsetzung der Erfüllung des Beförderungsvertrags mit dem Reisenden und zur Marketingaktionen des Busunternehmens (auch jener, die durch die Vertragspartner des Verkäufers durchgeführt werden) verwendet werden und sonst nicht veröffentlicht oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme einer mit der Distribution, Information bezüglich der bestellten Leistungen (Mitteilung des Namen, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse) oder spezieller Marketingaktionen zusammenhängenden Situationen. Die Personaldaten, die durch den Reisenden dem Busunternehmen zum Zweck der Erfüllung seiner Bestellung und der Marketingaktionen des Verkäufers freiwillig zur Verfügung gestellt werden, werden im Einklang mit den gültigen Gesetzen der Tschechischen Republik, insbesondere mit dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über Schutz von Personaldaten natürlicher Personen in der geltenden und wirksamen Fassung, und Verordnung Nr. 679/2016 über Schutz von Personaldaten natürlicher Personen gesammelt, verarbeitet und aufbewahrt. Der Reisende gibt dem Busunternehmen seine Zustimmung zur Sammlung und Verarbeitung dieser Personaldaten zum Zweck der Erfüllung des Gegenstandes des abzuschließenden Beförderungsvertrags und zur Nutzung für Marketingzwecke des Verkäufers (insbesondere für Übersendung von Geschäftsmitteilungen, und zwar auch durch Dritte, und zwar bis zu seiner schriftlichen Erklärung der Nichtübereinstimmung mit dieser Verarbeitung, die an die Adresse Nobless Line s.r.o., IČ 25609815, Václavské náměstí 19, 110 00 Praha 1 zu senden ist). Als schriftliche Erklärung wird in diesem Fall auch die elektronische Form, insbesondere durch E-Mail an die Adresse zelenka@noblessline.cz.

Der Reisende erteilt dem Busunternehmen seine Zustimmung zur obigen Verarbeitung seiner Personaldaten.

Der Reisende hat das Recht, seine Zustimmung jederzeit zurückzunehmen, eine Information zu verlangen, welche Personaldaten das Busunternehmen verarbeitet, Erklärung bezüglich der Verarbeitung der Personaldaten und Zugriff an diese Daten anzufordern zu verlangen und diese Daten aktualisieren oder korrigieren zu lassen, Löschung der Personaldaten zu verlangen.

XVIII. Schlussbestimmungen
1) Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und dem Busunternehmen richten sich durch die Rechtsordnung der Tschechischen Republik und diese Beförderungsbedingungen.

2) Sämtliche zwischen dem Busunternehmen und dem Reisenden entstandenen Streitigkeiten können nur vor dem allgemeinen Gericht des Teilnehmers in der Tschechischen Republik gelöst werden.

Diese Beförderungsbedingungen an den Linien der Gesellschaft NOBLESS LINE, s.r.o., die durch die Gesellschaft Nobless line, s.r.o. betrieben werden, sind ab 1.11. 2023 gültig und wirksam.