Vertragliche Beförderungsbedingungen
Vertragliche Beförderungsbedingungen auf den Strecken der NOBLESS LINE
Vertragliche Beförderungsbedingungen für die NOBLESS LINE-Linien, die von der Firma Nobless line, s.r.o. betrieben werden.
I. Geltungsbereich
Die Beförderungsbedingungen für die NOBLESS LINE-Linien (im Folgenden „Beförderungsbedingungen“) legen die Bedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck in Fahrzeugen auf den von der Firma Nobless line, s.r.o., mit Sitz in Václavské náměstí 823/19, 110 00 Prag 1, Handelsregisternummer: 25609815, betrieben werden.
II. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Beförderungsbedingungen gelten folgende Definitionen:
- Beförderung auf den Linien von NOBLESS LINE die Tätigkeit des Beförderers, d. h. der Gesellschaft Nobless line, s.r.o., die in der Beförderung von Personen in den Fahrzeugen des Beförderers gemäß dem vorab veröffentlichten Fahrplan, dem Tarif und diesen Beförderungsbedingungen besteht;
- Beförderungsvertrag: das Vertragsverhältnis zwischen dem Beförderer und dem Fahrgast, dessen Zustandekommen und Bedingungen durch die Rechtsordnung der Tschechischen Republik und diese Beförderungsbedingungen geregelt werden;
- Gültige Tarife: die vom Beförderer verbindlich festgelegten Preise für die Beförderung (Beförderungsentgelt) von Personen und Gepäck;
- Fahrschein: ein gültiger Fahrschein, der den Fahrgast gemäß Artikel III dieser Beförderungsbedingungen zur Beförderung berechtigt;
- Reisedokumente: Dokumente, die zum Überschreiten der Staatsgrenzen sowohl der Transitländer, d. h. der Länder, durch die während der Beförderung gefahren wird, als auch der Zielländer erforderlich sind;
- Gepäck: ein leicht zu transportierender Gegenstand, der aufgrund seiner Abmessungen und seines Gewichts problemlos im Fahrzeug untergebracht werden kann und gleichzeitig die Beförderungsbedingungen gemäß diesen Beförderungsbedingungen erfüllt;
- allgemein verbindliche Rechtsvorschriften, insbesondere das Gesetz Nr. 111/1994 Slg. über den Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung, die Verordnung Nr. 175/2000 Slg. über die Beförderungsordnung, dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie etwaigen internationalen Übereinkommen, an die die Tschechische Republik gebunden ist.
III. Zustandekommen und Erfüllung des Beförderungsvertrags über die Personenbeförderung
- Mit dem Abschluss eines Beförderungsvertrags über die Personenbeförderung (im Folgenden „Beförderungsvertrag“) entsteht zwischen dem Beförderer und dem Fahrgast auf der Grundlage allgemein verbindlicher Rechtsvorschriften und dieser Beförderungsbedingungen ein Rechtsverhältnis, dessen Inhalt insbesondere die Verpflichtung des Beförderers umfasst, den Fahrgast von der Abfahrtsstation zur Zielstation mit den im Fahrplan angegebenen Verbindungen des Beförderers zu befördern, sowie die Verpflichtung des Fahrgastes, diese Beförderungsbedingungen einzuhalten, insbesondere dem Beförderer den Beförderungspreis (im Folgenden „Fahrpreis“) gemäß dem jeweils gültigen Tarif zu entrichten.
- Der Beförderungsvertrag kommt durch die Entrichtung des Fahrpreises durch den Fahrgast oder gegebenenfalls durch die Vornahme einer Reservierung seitens des Fahrgastes zustande, sofern dieser beschließt, den Fahrpreis erst beim Einsteigen in das Fahrzeug zu entrichten, sowie durch die Bestätigung der Reservierung seitens des Beförderers.
- Der Beförderungsvertrag ist durch die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung im vereinbarten Umfang gemäß dem abgeschlossenen Beförderungsvertrag erfüllt.
- Als Erfüllung des Beförderungsvertrags gilt auch die Durchführung der Beförderung in einem anderen als dem vereinbarten Umfang, sofern der Fahrgast vom Fahrer oder einer anderen Person des Beförderers, die sich durch einen Ausweis des Beförderers mit der Befugnis zur Erteilung von Anweisungen und Anordnungen an Fahrgäste ausweist (im Folgenden „befugte Person“), berechtigterweise von der Beförderung ausgeschlossen wurde.
- Jeder, der eine Fahrkarte in den Fahrzeugen der Gesellschaft Nobless line, s.r.o., über einen Vertragshändler oder auf andere Weise erwirbt, erklärt sich mit diesen Beförderungsbedingungen einverstanden, die auf der Website des Beförderers unter www.noblessline.cz einsehbar sind. Gegenstand der Leistung gemäß dem zwischen dem Beförderer und dem Fahrgast geschlossenen Beförderungsvertrag ist ausschließlich die Beförderung von Personen und Gepäck gemäß diesen Beförderungsbedingungen. Über die Standardleistungen hinausgehende Dienstleistungen (insbesondere die Bereitstellung von Getränken, kleinen Snacks, Tageszeitungen und Zeitschriften, Filmvorführungen, WLAN-Internetzugang) werden über den Rahmen des Beförderungsvertrags hinaus auf der Grundlage der betrieblichen Möglichkeiten des Beförderers erbracht, und ihre Nichtbereitstellung begründet keinen Anspruch des Fahrgastes auf Schadenersatz.
IV. Fahrschein und seine Erfordernisse
- Der Fahrgast hat zum Zwecke der Überprüfung des ordnungsgemäßen Bestehens des Beförderungsanspruchs und für die Dauer der Beförderung (Durchführung) einen gültigen Fahrschein (im Folgenden „Fahrschein“) vorzulegen, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Der Fahrgast ist verpflichtet, eine Kopie der Fahrkarte (Fahrgastbeleg) für eine eventuelle Kontrolle aufzubewahren und diese auf Verlangen einer dazu befugten Person des Beförderers vorzulegen.
- Die Fahrkarte enthält insbesondere:
- a) den Namen (die Firma) des Beförderers, der den Beförderungsvertrag abschließt,
- b) den Abfahrts- und Zielbahnhof,
- c) die Höhe des Fahrpreises,
- d) Angaben zur Gültigkeit,
- e) den Vor- und Nachnamen des Fahrgastes.
- Die Fahrkarte ist ungültig, wenn:
- a) er so beschädigt ist, dass die Angaben gemäß Art. IV Abs. 2 dieser Beförderungsbedingungen, die zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung erforderlich sind, nicht erkennbar sind,
- b) die auf dem Fahrschein angegebenen Angaben nicht der Wahrheit entsprechen oder unberechtigt verändert wurden,
- c) sie auf einen anderen Namen ausgestellt wurde als den des Fahrgastes, der sie vorgelegt hat,
- d) es sich nicht um das Original handelt.
V. Reservierung, Bezahlung des Fahrpreises und der Gebühren
- Der Fahrgast kann eine Fahrkarte auf folgende Weise reservieren:
- a) online über das Buchungssystem des Beförderers auf dessen Website www.noblessline.cz,
- b) telefonisch unter der Nummer 602 333 369,
- c) durch Übermittlung einer Buchungsanfrage an die E-Mail-Adresse des Beförderers rezervace@noblessline.cz und Bestätigung dieser Buchung durch den Beförderer,
- d) durch das Senden einer Nachricht über die sozialen Netzwerke des Beförderers (Facebook, Instagram, X) und die Bestätigung dieser Buchung durch den Beförderer.
- Der Fahrgast zahlt für die Fahrkarte den Fahrpreis gemäß dem aktuell gültigen Tarif. Beim Verkauf einer Fahrkarte in der Tschechischen Republik richtet sich der Preis nach dem in tschechischen Kronen angegebenen Tarif. Beim Kauf einer Fahrkarte im Ausland wird der Fahrpreis gemäß dem in der jeweiligen Fremdwährung festgelegten Tarif entrichtet. Der Fahrgast ist berechtigt, die Währung zu wählen, in der er den Fahrpreis bezahlen möchte.
- Der Fahrgast zahlt den Fahrpreis:
- a) beim Einsteigen in das Fahrzeug, wobei der Beförderer ihm für den bezahlten Fahrpreis eine Fahrkarte aushändigt;
- b) im Voraus per Überweisung auf ein Konto oder über ein Zahlungsportal, wobei der Beförderer dem Fahrgast eine Buchungsbestätigung per E-Mail zusendet und dieser die Fahrkarte beim Einsteigen in das Fahrzeug erhält;
- c) durch Vorlage eines im Voraus gekauften Gutscheins beim Einsteigen in das Fahrzeug, woraufhin der Beförderer ihm eine Fahrkarte aushändigt.
- Der Beförderer behält sich das Recht vor, in seinem Buchungssystem festzulegen, dass die betreffende Buchung des Fahrgastes im Voraus bezahlt werden muss.
- Der Fahrgast ist verpflichtet, beim Kauf der Fahrkarte zu überprüfen, ob die ausgestellte Fahrkarte mit den eingegebenen Angaben übereinstimmt. Stimmt die Fahrkarte nicht mit den eingegebenen Daten überein, ist der Fahrgast berechtigt, die Fahrkarte abzulehnen. Weist der Fahrgast zu einem späteren Zeitpunkt auf eine Nichtübereinstimmung der Angaben auf der Fahrkarte hin, wird gemäß den geltenden Stornierungsbedingungen verfahren, wobei es sich nicht um eine Reklamation handelt.
- Ein Fahrgast, der einen Rabatt in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet, seinen Anspruch auf den Rabatt sowohl beim Kauf der Fahrkarte als auch während der Beförderung nachzuweisen.
- Sonderrabatte und im Rahmen von Werbeaktionen gewährte Rabatte unterliegen stets den Bedingungen, die für die jeweilige Art des Rabatts oder der Werbeaktion veröffentlicht sind.
VI. Stornierung der Reservierung bzw. Rückerstattung einer bezahlten Fahrkarte
- Hat der Fahrgast den Fahrpreis im Voraus bezahlt, ist die erste Änderung des Fahrtermins kostenlos (die Änderung muss bis spätestens 8 Stunden vor Abfahrt der Verbindung vorgenommen werden). Ändert er den Termin mehr als einmal oder storniert er die Fahrkarte bis 24 Stunden vor Abfahrt des Zuges, beträgt die Stornogebühr 10 % des Fahrpreises; ändert- wenn er den Buchungstermin zwischen 24 und 8 Stunden vor Abfahrt ändert oder die Fahrkarte storniert, beträgt die Stornogebühr 50 % des Fahrpreises; ändert- wenn der Buchungstermin geändert oder die Fahrkarte weniger als 8 Stunden vor Abfahrt storniert wird, beträgt die Stornogebühr 100 % des Fahrpreises.
- Wenn der Fahrgast eine Buchung mit Barzahlung beim Einsteigen in den Bus vornimmt, ist die erste Änderung des Fahrtermines kostenlos (die Änderung muss bis spätestens 8 Stunden vor Abfahrt der Verbindung erfolgen). Ändert er den Termin oder storniert er die Buchung weniger als 8 Stunden vor Abfahrt, gilt dies als Nichterscheinen des Fahrgastes zur Abfahrt. In diesem Fall verliert er dauerhaft die Möglichkeit, Buchungen mit Barzahlung bei Abfahrt vorzunehmen. Er hat jedoch weiterhin die Möglichkeit, Reservierungen mit Vorauszahlung des Fahrpreises vorzunehmen.
- Falls der Fahrgast eine unbezahlte Buchung nicht rechtzeitig storniert und nicht zur Abfahrt erscheint, liegt ein Verstoß gegen die vertraglichen Beförderungsbedingungen vor. In diesem Fall ist der Fahrgast verpflichtet, dem Beförderer eine Vertragsstrafe in Höhe von 1300 CZK / 55 CHF / 60 EUR für jeden Sitzplatz in einer solchen Buchung zu zahlen.
Die Stornierung einer Reservierung bzw. eines bereits bezahlten Fahrscheins muss spätestens 8 Stunden vor Abfahrt der Verbindung unter der Telefonnummer +420 602 333 369 oder per E-Mail an rezervace@noblessline.cz erfolgen.
Der Beförderer behält sich das Recht vor, jeden Fall individuell zu behandeln.
VII. Fahrpläne
- An- und Abfahrtszeiten werden in den Fahrplänen und auf den Fahrkarten stets in Ortszeit angegeben. Der Beförderer behält sich das Recht vor, Änderungen an den Fahrplänen vorzunehmen, deren Folgen sich gemäß Art. XII Abs. 1 dieser Beförderungsbedingungen ergeben.
- Die Abfahrtsorte und Haltestellen der einzelnen Linien können im Laufe des Jahres geändert werden. Den Fahrgästen wird daher empfohlen, sich vor der Abfahrt beim Abfertigungspersonal oder über die Website des Beförderers www.noblessline.cz zu informieren.
VIII. Reisedokumente
- Jeder Fahrgast ist persönlich dafür verantwortlich, die Pass- und Zollvorschriften der Länder, in die er reist oder durch die er durchreist, einzuhalten und die Einreisebedingungen des jeweiligen Ziellandes zu erfüllen. Alle Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen, trägt der Fahrgast. Falls die Zoll- oder Polizeibehörden dem Fahrgast die Weiterreise verweigern, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises, auch nicht teilweise, oder auf sonstige Entschädigung.
- Die Angaben auf dem Fahrschein müssen mit den Angaben im entsprechenden Reisedokument des Fahrgastes übereinstimmen.
IX. Beförderungsbedingungen für Personen und Gepäck
- Der Beförderer ist berechtigt, die Beförderung eines Fahrgastes zu verweigern, der Anzeichen von Trunkenheit oder des Konsums toxischer oder berauschender Substanzen aufweist, eines Fahrgastes, dessen Körper oder Kleidung in einem Zustand ist, der gegen die üblichen Hygienevorschriften verstößt oder zu einer Verschmutzung anderer Fahrgäste oder des Fahrzeuginnenraums führen könnte.
- Der Fahrgast ist verpflichtet, sich spätestens 20 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt der Verbindung zum Check-in einzufinden. Erscheint der Fahrgast nicht innerhalb der festgelegten Frist zur Abfertigung, gilt dies als Nichterscheinen zur Beförderung, und der Beförderer ist berechtigt, seinen reservierten Platz unverzüglich anderen Interessenten zum Verkauf anzubieten. In diesem Fall verliert der Fahrgast sowohl seinen Anspruch auf Beförderung als auch seinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises oder sonstige Leistungen.
- Personen unter 18 Jahren werden auf den Linien der NOBLESS LINE aufgrund der in den Transit- und Zielländern geltenden Bestimmungen nur in Begleitung einer Person im Alter von mindestens 18 Jahren befördert. Nur nach vorheriger Absprache mit dem Beförderer ist die Beförderung von Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung einer volljährigen Person unter Einhaltung vorab festgelegter Regeln möglich.
- a) Personen unter 18 Jahren werden im vorderen Teil des Busses unter ständiger Überwachung durch Sicherheitskameras untergebracht.
- b) Personen unter 18 Jahren müssen über gültige Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) verfügen.
- c) Sofern keine andere individuelle Vereinbarung mit dem Beförderungsunternehmen getroffen wurde, muss eine Person unter 18 Jahren zur Abfahrt begleitet werden, und am Zielbahnhof muss eine abholende Person mindestens 20 Minuten vor der geplanten Ankunft auf sie warten.
- d) Bei der Buchung muss stets eine gültige Telefonnummer der Person angegeben werden, die das Kind zur Abfahrt begleitet.
- e) Personen unter 18 Jahren müssen dem Fahrer beim Check-in eine Vollmacht mit gültigen Kontaktdaten vorlegen.
- f) Die Beförderung einer unbegleiteten Person unter 18 Jahren gilt als Zusatzleistung und wird mit 1.300 CZK / 55 CHF / 60 EUR berechnet.
- Kurze Gesundheits- (Hygiene-) oder Verpflegungspausen während der Fahrt sind nicht verpflichtend. Ihr Abstand und ihre Dauer hängen vom Fahrplan der Linie ab. Die Fahrgäste sind verpflichtet, die im Voraus angekündigte Dauer dieser Pausen einzuhalten. Steigt ein Fahrgast nicht spätestens 5 Minuten nach Ablauf der Pausenzeit in das Fahrzeug ein, gilt dies als Verzicht auf die Weiterfahrt. In diesem Fall hat der Fahrgast weder Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises für den nicht zurückgelegten Streckenabschnitt noch auf sonstige Entschädigungen.
- Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten. Bei Verstößen gegen dieses Verbot ist der Beförderer berechtigt, eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 CZK zu verhängen, die bis zum Ende der jeweiligen Fahrt zu entrichten ist.
- Im Fahrzeug ist es zudem nicht gestattet, Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen sowie mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren. Ein Fahrgast, der Anzeichen von Trunkenheit zeigt, wird nicht zur Beförderung zugelassen, und zwar ohne Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises. Ebenso ist es auf den Linien der NOBLESS LINE verboten, Betäubungsmittel und nicht verschriebene Medikamente mitzuführen, die nicht der ärztlich verordneten Behandlung des Fahrgastes dienen. Der Beförderer behält sich das Recht vor, Fahrgästen, die diese Bestimmungen nicht einhalten, den Zugang zum Fahrzeug zu verweigern bzw. sie von der Beförderung auszuschließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises.
- Im Fahrzeug ist die laute Nutzung von Audiogeräten, jeglichen Musikinstrumenten und anderen Schallquellen in einem Maße untersagt, das für andere Fahrgäste störend sein könnte.
- Ein Fahrgast, der das Fahrzeug oder dessen Ausstattung bzw. andere Einrichtungen des Verkehrsunternehmens verschmutzt oder beschädigt, den reibungslosen Verkehrsablauf gefährdet oder anderweitig gegen die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 111/1994 Sb. über den Straßenverkehr, des Gesetzes Nr. 266/1994 Slg. über den Eisenbahnverkehr, der Verordnung des Verkehrsministeriums Nr. 175/2000 Slg. über die Beförderungsordnung für den öffentlichen Personenverkehr auf Schiene und Straße sowie dieser Beförderungsbedingungen, zahlt er zusätzlich zum Schadensersatz eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 CZK für jeden einzelnen Verstoß.
- Der Fahrgast ist berechtigt, Gepäckstücke, deren Wert 10.000 CZK übersteigt, im Gepäckraum zur Beförderung aufzugeben, jedoch nur, wenn er dem Beförderer vor der Übernahme zum Transport dessen Wert mitgeteilt und eine Sonderbeförderungsgebühr gemäß dem aktuellen Tarif des Beförderers entrichtet hat.
X. Pflichten der Fahrgäste, Befolgung der Anweisungen des Beförderers und Aufrechterhaltung des Betriebs
- Die Fahrgäste sind verpflichtet, sich während ihres gesamten Aufenthalts im Fahrzeug sowie in dessen unmittelbarer Nähe an die Anweisungen des Fahrers und anderer befugter Personen des Beförderers zu halten, die in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und diesen Beförderungsbedingungen erteilt werden, insbesondere im Interesse der Sicherheit, des reibungslosen Verkehrsablaufs, des Schutzes der Gesundheit von Personen und des Eigentums sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung.
- Die Fahrgäste sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Ruhe und der Komfort der anderen Fahrgäste nicht gestört werden. In den Nachtstunden (insbesondere zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) sind die Fahrgäste verpflichtet, die nächtliche Ruhe verstärkt zu beachten und insbesondere Folgendes zu unterlassen:
- a) laute Gespräche, Schreien und andere Lärm verursachende Äußerungen,
- b) der Nutzung von Audiogeräten ohne Kopfhörer,
- c) jeglicher anderer Aktivitäten, die andere Fahrgäste oder das Fahrpersonal unverhältnismäßig stören.
- Die Fahrgäste sind verpflichtet, jegliche eigenmächtige Manipulation an der technischen, Sicherheits- und Schutzausrüstung des Fahrzeugs zu unterlassen, insbesondere an Notausgängen, Feuerlöschern, Nothämmern, Schaltern, Bedienelementen an Türen und Toiletten sowie Komponenten des Kamerasystems, sofern deren Nutzung nicht im Falle eines Notfalls erforderlich ist.
- Die Fahrgäste dürfen während der Fahrt nicht grundlos in den Gängen stehen, sitzen oder liegen, auf Treppen oder im Bereich der Notausgänge stehen, sitzen oder liegen, den Durchgang anderer Fahrgäste oder des Fahrpersonals behindern oder Gepäck so verstauen, dass es den Durchgang oder die Evakuierung behindert oder die Verkehrssicherheit gefährdet; sie sind verpflichtet, die zugewiesenen Sitzplätze zu nutzen und die Anweisungen des Fahrpersonals bezüglich der Platzierung und Verstauen von Gepäck zu befolgen.
- Die Fahrgäste sind verpflichtet, alle Sicherheits- und Betriebsanweisungen des Beförderers zu befolgen, die im Fahrzeug bekannt gegeben werden (z. B. durch Informationsblätter, Piktogramme, die Betriebsordnung oder Lautsprecherdurchsagen). Diese Anweisungen sind verbindlicher Bestandteil dieser Beförderungsbedingungen.
- Ein grober oder wiederholter Verstoß gegen die in diesem Artikel festgelegten Pflichten gilt als wesentliche Verletzung der Beförderungsbedingungen und kann zum Ausschluss des Fahrgastes von der Beförderung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises oder sonstige Leistungen führen; Der Anspruch des Beförderers auf Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe gemäß Art. IX Abs. 8 dieser Beförderungsbedingungen bleibt davon unberührt.
XI. Videoüberwachung, Sicherheit und Schutz des Eigentums
- Der Beförderer weist die Fahrgäste darauf hin, dass der Innenraum des Busses, die Ablageflächen, die Gepäckräume und die Zugangsbereiche durch ein Kameraüberwachungssystem zu folgenden Zwecken überwacht werden können:
- a) die Sicherheit der Fahrgäste und der Besatzung zu gewährleisten,
- b) zum Schutz der Gesundheit,
- c) des Schutzes des Eigentums der Fahrgäste und des Beförderers,
- d) der Verhinderung rechtswidriger Handlungen,
- e) Dokumentation etwaiger außergewöhnlicher Ereignisse (Schäden, Reklamationen, Sicherheitsvorfälle).
- Die Videoaufzeichnungen werden so lange aufbewahrt, wie dies unbedingt erforderlich ist, jedoch höchstens für den Zeitraum, der durch gesetzliche Vorschriften, die internen Regeln des Beförderers und die technischen Möglichkeiten des Systems festgelegt ist.
- Die Videoaufzeichnungen dürfen ausschließlich verarbeitet werden:
- a) von befugten Mitarbeitern des Beförderers,
- b) von der Polizei der Tschechischen Republik oder ausländischen Strafverfolgungs- oder Verwaltungsbehörden,
- c) Stellen, die zur Untersuchung von außergewöhnlichen Ereignissen, Reklamationen oder Schadensfällen befugt sind.
- Die Videoaufzeichnung darf als Beweismittel verwendet werden bei:
- a) Reklamationsverfahren,
- b) der Untersuchung von Schadensfällen,
- c) der Wahrung berechtigter Interessen des Beförderers,
- d) der Prüfung von Ansprüchen der Fahrgäste gegenüber dem Beförderer.
- Mit der Übergabe des Gepäcks zur Beförderung nimmt der Fahrgast zur Kenntnis, dass die Zugangsbereiche zu den Gepäckablagen überwacht werden können und die Aufzeichnungen zum Nachweis der Art und Weise der Behandlung, Übergabe, Entgegennahme oder Handhabung des Gepäcks verwendet werden können.
XII. Rechte des Beförderers
- Der Beförderer behält sich das Recht auf Änderungen der Fahrpläne vor; er ist berechtigt, spätestens 3 Tage vor dem Tag, an dem die Beförderung hätte beginnen sollen, vom Beförderungsvertrag zurückzutreten, und zwar durch Bekanntgabe dieser Tatsache auf der Website des Beförderers www.noblessline.cz oder telefonisch oder über elektronische Kommunikationsmittel, sofern es sich um Fahrgäste handelt, die dem Beförderer eine Telefonnummer oder die für die elektronische Kommunikation erforderlichen Daten mitgeteilt haben.
- Der Beförderer hat ferner das Recht, die Beförderungsleistung oder einen Teil davon aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses zu stornieren, das er auch unter Aufwendung aller ihm vernünftigerweise abverlangbaren Anstrengungen nicht verhindern konnte.
- Für die Videoüberwachung im Fahrzeug und die Bedingungen der Verarbeitung der Aufzeichnungen gelten die Bestimmungen von Artikel XI dieser Beförderungsbedingungen.
- Die Haftung des Beförderers umfasst Schäden, die in der Zeit vom Einsteigen des Fahrgastes in das Fahrzeug bis zu seinem Aussteigen entstehen, wobei diese beiden Handlungen nicht ausgenommen sind.
XIII. Pflichten des Fahrgastes
- Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen aus Artikel VIII sowie anderer allgemein verbindlicher Vorschriften kann der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist der Beförderer unverzüglich von allen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Fahrgast befreit und nicht verpflichtet, ihm den Fahrpreis – auch nicht teilweise – oder irgendeinen sonstigen Ersatz oder Schadenersatz zu zahlen.
- Der Fahrgast muss bei der Planung von Anschlussverbindungen die Möglichkeit von Verspätungen berücksichtigen. Für Schäden, die durch Verspätungen, Fahrausfälle oder das Verpassen eines Anschlusses entstehen und die nachweislich nicht vom Beförderer verschuldet wurden, übernimmt der Beförderer keine Haftung.
- Ist ein Sitzplatz mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet, ist der Fahrgast verpflichtet, diesen während der gesamten Fahrt anzulegen.
XIV. Reklamationen
- Die Bedingungen des Beförderungsvertrags, einschließlich der Haftung des Beförderers, sind in den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften festgelegt.
- Jede Reklamation muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Fahrt geltend gemacht werden und durch Vorlage des Fahrscheins belegt werden. Die Reklamation kann an dem Ort, an dem der Fahrschein gekauft wurde, oder an der Adresse des Beförderers, der die betreffende Linie betreibt, eingereicht werden. Die Reklamation wird innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eingang beim Beförderer bearbeitet, und zwar durch Übergabe an eine befugte Person des Beförderers auf den Linien von NOBLESS LINE, durch Zustellung an die Adresse NOBLESS LINE, s.r.o., Václavské náměstí 19, 110 00 Praha 1 – Nové Město oder auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse: noblessline@noblessline.cz.
- Reklamationen wegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck müssen vom Fahrgast unmittelbar nach der Entgegennahme des Gepäcks an der Zielhaltestelle bei einer befugten Person des Beförderers geltend gemacht werden. Diese ist verpflichtet, dem Fahrgast den Umfang der Beschädigung oder den Verlust schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung bildet zusammen mit der Fahrkarte einen untrennbaren Bestandteil der Gepäckreklamation.
- Die Entschädigung bei Verlust von Gepäck und bei Schäden an aufgegebenem Gepäck darf die durch allgemein verbindliche Rechtsvorschriften festgelegten Höchstbeträge nicht überschreiten. Übersteigt der Wert des Gepäcks den Betrag von 10.000 CZK und teilt der Fahrgast dies dem Beförderer nicht mit und entrichtet er daher keine Sondergebühr gemäß dem aktuellen Tarif in Übereinstimmung mit Art. IX Abs. 9 dieser Beförderungsbedingungen, wird dem Fahrgast empfohlen, eine zusätzliche Gepäckversicherung abzuschließen.
- Für Gepäckstücke, die im Fahrgastraum befördert werden, haftet der Beförderer nicht, es sei denn, es handelt sich um Diebstahl oder Verlust im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und sofern sie seiner Aufsicht unterstanden. Das Gleiche gilt für persönliche Gegenstände und Sachen, die der Fahrgast am Körper trägt oder bei sich hat.
- Bei Umstiegen ist der Fahrgast vollumfänglich für die Umladung seines Gepäcks verantwortlich.
- Der Beförderer ist berechtigt, Videoaufzeichnungen als Beweismittel bei der Beurteilung der Berechtigung einer Reklamation bezüglich des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls von Gepäck heranzuziehen. Falls die Videoaufzeichnung weder die Übergabe des Gepäcks an den Beförderer belegt noch das Vorhandensein des beanstandeten Gepäcks beim Be- oder Entladen erfasst, trägt der Fahrgast die Beweislast hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs.
XV. Beförderung von Gepäck, Personen und Tieren
- In Übereinstimmung mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften wird Gepäck getrennt vom Fahrgast als aufgegebenes Gepäck sowie gemeinsam mit dem Fahrgast im Fahrzeug und unter dessen Aufsicht als sonstiges Gepäck befördert.
- Gepäck oder Gepäckinhalt darf nicht aus Gegenständen bestehen, die aufgrund ihrer Eigenschaften Schäden am Fahrzeug sowie Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum von Personen verursachen können, und aus sperrigen Gegenständen, sofern nicht anders bestimmt.
- Zu den Gegenständen, die nicht als Gepäck oder als Inhalt von Gepäck gelten dürfen, gehören insbesondere geladene Waffen, explosive, giftige, radioaktive, flüchtige oder ätzende Gegenstände, Gegenstände, die eine Ansteckung verursachen können, die nicht an dem für die Beförderung von Gepäck vorgesehenen Ort im Fahrzeug untergebracht werden können, oder Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 30 kg, sofern nicht anders festgelegt.
- Aufgegebenes Gepäck wird im Gepäckraum des Fahrzeugs befördert und muss mit einem NOBLESSLINE-Gepäckschein gekennzeichnet sein. Der Fahrgast ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben auf dem Gepäckschein einzutragen.
- Sofern in den in den einzelnen Fahrplänen veröffentlichten Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, betragen die maximal zulässigen Abmessungen des Gepäcks 30 × 50 × 80 cm, das maximal zulässige Gewicht beträgt 30 kg. Der Fahrgast hat Anspruch auf die kostenlose Beförderung von zwei solchen aufgegebenen Gepäckstücken. Für jedes weitere Gepäckstück oder Gepäckstück mit nicht standardmäßigen Abmessungen wird eine Gebühr in Höhe von 500 CZK / 20 CHF / 20 EUR pro Stück erhoben.
- Der Fahrgast hat Anspruch auf die kostenlose Beförderung eines Handgepäcks mit maximalen Abmessungen von 20 × 30 × 40 cm. Handgepäck ist leicht zu tragendes Gepäck, das der Fahrgast bei sich trägt und das im Fahrzeug unter oder über dem Sitz des Fahrgastes verstaut werden kann. Das Gepäck muss so im Fahrzeug verstaut werden, dass die Sicherheit oder die Interessen anderer Fahrgäste nicht gefährdet werden, bzw. gemäß den Anweisungen des Fahrers oder einer befugten Person. Der Beförderer haftet nicht für Gepäck und Gegenstände, die im Fahrgastraum untergebracht sind.
- Die Beförderung von übergroßem Gepäck, Skiern und Snowboards ist auf den Linien von NOBLESS LINE unter folgenden Bedingungen gestattet:
- a) Ein Platz für übergroßes Gepäck kann nur von einem Fahrgast reserviert werden, der bereits eine Fahrkarte erworben hat,
- b) Die Beförderung ist nur auf ausgewählten Linien, in bestimmten Streckenabschnitten oder zu ausgewählten Zielorten möglich,
- c) Die Beförderung ist nur in einem bestimmten Zeitraum möglich,
- d) Der Platz für die Beförderung dieser Art von Gepäck ist begrenzt und unterliegt einer Reservierung; diese kann nur von der Disposition von NOBLESS LINE im Rahmen der freien Kapazität des Fahrzeugs zugewiesen werden; der Fahrgast ist verpflichtet, die Disposition von NOBLESS LINE mindestens 3 Tage vor der geplanten Abfahrt zu informieren,
- e) Für die Beförderung von übergroßem Gepäck wird eine Gebühr von 500 CZK / 20 CHF / 20 EUR pro Stück erhoben,
- f) Für die Beförderung von Skiern und Snowboards wird eine Gebühr gemäß dem Tarif erhoben; die Beförderung unterliegt der Reservierung gemäß Punkt 7 a–d) dieses Artikels,
- g) Skier oder Snowboards müssen in einer Tasche so verpackt sein, dass scharfe Kanten das übrige Gepäck nicht beschädigen.
- Die Beförderung von Tieren und unbegleiteten Sendungen ist auf den Strecken der NOBLESS LINE nicht zulässig.
- Kinder bis einschließlich 12 Jahre dürfen nicht auf den Vordersitzen sowie auf den Sitzen hinter der vorderen und hinteren Treppe reisen. Beim Kauf der Fahrkarte ist der Fahrgast verpflichtet anzugeben, dass es sich um einen Platz für einen Fahrgast unter 12 Jahren handelt.
XVI. Übergabe des Gepäcks zur Beförderung
- Unterliegt die Beförderung von Gepäck einer Beförderungsgebühr, ist der Fahrgast verpflichtet, den entsprechenden Betrag vor dem Verladen des Gepäcks in das Fahrzeug zu entrichten.
- Der Fahrgast ist verpflichtet, bei allen Sicherheits-, Zoll-, Polizei- und Veterinärkontrollen sowie Durchsuchungen den Anweisungen des Beförderers, der staatlichen Behörden und der Veterinärbehörden Folge zu leisten.
- Beim Umsteigen ist der Fahrgast stets dafür verantwortlich, sein gesamtes Gepäck in das Fahrzeug umzuladen, mit dem er die Fahrt fortsetzt.
XVII. Reklamationen wegen Beschädigung und Verlust von befördertem Gepäck
- Das Gepäck gilt als ordnungsgemäß ausgehändigt, wenn der Beförderer es in gutem Glauben an den Inhaber des Gepäckscheins aushändigt. Wird kein Gepäckschein vorgelegt, ist der Beförderer verpflichtet, das Gepäck an die Person auszuhändigen, die ihren Anspruch auf das Gepäck nachweist. Nicht abgeholtes Gepäck wird vom Beförderer auf Kosten des Fahrgastes an einem sicheren und geeigneten Ort verwahrt.
- Nimmt der Reisende das übergebene Gepäck ohne Vorbehalt entgegen, so gilt es als in vollständigem und einwandfreiem Zustand übernommen, sofern er nicht das Gegenteil nachweist.
- Der Beförderer haftet für Schäden an dem übergebenen Gepäck aus den Gründen und bis zu den Beträgen, die in den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften festgelegt sind.
- Kommt es zum Verlust des aufgegebenen Gepäcks oder stelltder Fahrgast bei der Ausgabe des aufgegebenen Gepäcks offensichtliche Beschädigungen oder Unvollständigkeiten des Gepäcks oder darauf hindeutende Umstände feststellt, hat er unverzüglich einen Mitarbeiter des Beförderers zu ersuchen, den Zustand des aufgegebenen Gepäcks festzustellen und ein Protokoll zu erstellen. Dieses Protokoll bildet zusammen mit der Fahrkarte und dem Gepäckschein einen wesentlichen Bestandteil der Reklamation, die schriftlich geltend gemacht werden muss.
- Bei vollständigem Verlust des aufgegebenen Gepäcks hat der Fahrgast Anspruch auf Rückerstattung des für das Gepäck entrichteten Beförderungsentgelts sowie auf Ersatz des nachgewiesenen Wertes des verlorenen Gepäcks, den dieses zum Zeitpunkt der Aufgabe zur Beförderung hatte, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 10.000 CZK. Hat der Reisende gemäß Art. IX Abs. 9 dieser Beförderungsbedingungen eine Sondergebühr entrichtet, entsteht ihm ein Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wertes des Gepäcks/der Gepäckstücke, den er dem Beförderer gemäß dieser Bestimmung mitgeteilt hat.
- Bei Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks hat der Fahrgast Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des am Gepäck entstandenen Schadens, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 10.000 CZK; hat der Fahrgast jedoch eine Sondergebühr gemäß der Tarifordnung im Einklang mit Art. IX Abs. 9 dieser Beförderungsbedingungen entrichtet, so hat er Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Gepäcks, den er dem Beförderer gemäß dieser Bestimmung mitgeteilt hat.
- Die Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks richtet sich nach den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen, unter denen das Gepäck gemäß diesen Beförderungsbedingungen zur Beförderung angenommen wurde.
- NOBLESS LINE, s.r.o. haftet nicht für Schäden am beförderten aufgegebenen Gepäck, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Aushändigung des aufgegebenen Gepäcks unter folgenden Umständen verursacht wurden:
- a) die Verpackung entspricht nicht der Art des beförderten Gegenstands,
- b) das Gepäck enthält Gegenstände, die nicht im Gepäck enthalten sein dürfen, wie lebende Tiere oder leicht verderbliche Gegenstände, oder wenn der Inhalt des Gepäcks falsch deklariert wurde,
- c) das Gepäck enthält Geld, Wertpapiere, Ausweispapiere oder Wertsachen,
- d) es traten Umstände ein, wie Naturkatastrophen oder Handlungen Dritter, die der Beförderer auch unter Aufwendung aller Anstrengungen nicht abwenden konnte,
- e) durch Handlungen des Reisenden, die zu einer Beschädigung oder zum Verlust seines beförderten Gepäcks führen,
- f) durch höhere Gewalt, die der Beförderer auch unter Aufwendung aller Anstrengungen nicht abwenden konnte.
- Der Beförderer haftet nicht für sonstige Gepäckstücke und Gegenstände, die im Fahrgastraum befördert werden, mit Ausnahme von Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs des Beförderers als Kraftfahrzeug verursacht werden.
XVIII. Geschenkgutschein
Der Beförderer bietet im Rahmen seiner Dienstleistungen die Ausstellung von Geschenkgutscheinen in verschiedenen Wertstufen an. Der Geschenkgutschein ist ab dem Ausstellungsdatum 12 Monate lang gültig. Weitere Bedingungen für die Einlösung des Gutscheins werden vom Beförderer direkt auf dem Geschenkgutschein angegeben.
XIX. Sicherheit und Datenschutz
- Der Beförderer erklärt, dass alle personenbezogenen Daten der Fahrgäste in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO) sowie dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten verarbeitet werden.
- Die personenbezogenen Daten der Fahrgäste werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- a) den Abschluss und die Erfüllung des Beförderungsvertrags,
- b) der Verwaltung von Buchungen und der Kommunikation mit den Fahrgästen,
- c) Bearbeitung von Reklamationen, Beschwerden sowie Versicherungs- und Schadensfällen,
- d) Schutz der berechtigten Interessen des Beförderers, insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Videoüberwachungssystems,
- e) Marketingmitteilungen des Beförderers, sofern der Fahrgast hierfür seine Einwilligung erteilt hat.
- Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich weitergegeben werden an:
- a) bevollmächtigten Mitarbeitern des Beförderers,
- b) an Unternehmen, die betriebliche und technische Dienstleistungen für den Beförderer erbringen (z. B. IT, Zahlungsgateways),
- c) Behörden, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
- d) Vertragspartnern in dem Umfang, der zur Erbringung der vom Fahrgast in Anspruch genommenen Dienstleistungen erforderlich ist.
- Die Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den betrieblichen Erfordernissen des Beförderungsunternehmens; die Daten werden nicht länger aufbewahrt, als es für die genannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist.
- Der Fahrgast hat das Recht, vom Beförderer Folgendes zu verlangen:
- a) Auskunft über seine personenbezogenen Daten,
- b) deren Berichtigung oder Aktualisierung,
- c) die Einschränkung der Verarbeitung oder die Löschung, sofern die Voraussetzungen der DSGVO erfüllt sind,
- d) die Datenübertragbarkeit, sofern dies technisch möglich ist,
- e) Widerspruch gegen die Verarbeitung, insbesondere im Rahmen des Direktmarketings.
- Der Fahrgast kann seine Einwilligung zum Erhalt von Marketingmitteilungen jederzeit über die vom Beförderer angegebenen Kontaktdaten widerrufen.
- Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Videoüberwachungssystems, sind in den „Grundsätzen zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ enthalten, die auf der Website des Beförderers verfügbar sind.
XX. Schlussbestimmungen
- Alle Rechtsbeziehungen, die sich aus dem Beförderungsvertrag oder im Zusammenhang damit ergeben, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik, sofern nicht durch zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmt ist.
- Alle Streitigkeiten zwischen dem Beförderer und dem Fahrgast werden – soweit dies nach den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zulässig ist – vor den Gerichten der Tschechischen Republik verhandelt und entschieden. Ist der Fahrgast ein Verbraucher, so berührt diese Vereinbarung nicht sein Recht, Klage vor dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht oder einem anderen durch zwingende Rechtsvorschriften bestimmten Gericht zu erheben.
- Sollte eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gilt die Regelung, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
- Diese Beförderungsbedingungen sind ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website des Beförderers verbindlich und gelten für alle Beförderungen, die nach dem Tag ihres Inkrafttretens durchgeführt werden.
- Diese Beförderungsbedingungen treten am 1. Dezember 2025 in Kraft.