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Beförderungsbedingungen für unbegleitete Kinder

Die Beförderung von Kindern, d. h. Personen unter 18 Jahren, ist bei unserem Unternehmen möglich. Sie unterliegt jedoch strengen Vorschriften, die stets einzuhalten sind.

1. 1. 2026

Die Beförderung unbegleiteter Kinder wird je nach Alter in zwei Kategorien unterteilt.


1) Kinder unter 12 Jahren, für die folgende Regeln gelten:
a) Der gesetzliche Vertreter eines Kindes unter 18 Jahren ist verpflichtet, uns im Voraus zu informieren.
b) Personen unter 12 Jahren müssen über gültige Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) verfügen.
c) Sofern keine anderweitige individuelle Vereinbarung mit dem Beförderer getroffen wurde, muss eine Person unter 12 Jahren bei der Abfahrt begleitet werden, und am Zielbahnhof muss eine abholende Person mindestens 20 Minuten vor der geplanten Ankunft auf sie warten.
d) Bei der Buchung muss stets eine gültige Telefonnummer der Person angegeben werden, die das Kind zur Abfahrt begleitet.
e) Die Begleitperson einer Person unter 12 Jahren muss dem Fahrer beim Einchecken eine Vollmacht einschließlich gültiger Kontaktdaten vorlegen. Diese wird Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugesandt.
f) Kinder unter 12 Jahren werden im vorderen Teil des Busses unter ständiger Überwachung durch Sicherheitskameras untergebracht.
g) Bei der Beförderung von Kindern unter 12 Jahren ist die Buchung eines zweiten Sitzplatzes erforderlich, damit das Kind allein sitzen kann. Der Preis für den zusätzlichen Sitzplatz beträgt 1.300 CZK/55 CHF/55 EUR. Bei mehreren Kindern wird diese Gebühr nur einmal berechnet.


2) Für Kinder im Alter von 13 bis 18 Jahren, die bereits den Erwachsenentarif zahlen, gelten folgende Regeln:
a) Der gesetzliche Vertreter eines Kindes unter 18 Jahren ist verpflichtet, uns im Voraus zu informieren.
b) Personen unter 18 Jahren müssen über gültige Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) verfügen.
c) Sofern keine andere individuelle Vereinbarung mit dem Beförderungsunternehmen getroffen wurde, muss eine Person unter 18 Jahren zum Abfahrtsort begleitet werden, und am Zielbahnhof muss eine abholende Person mindestens 20 Minuten vor der geplanten Ankunft auf sie warten.
d) Bei der Buchung muss stets eine gültige Telefonnummer der Person angegeben werden, die das Kind zum Abfahrtsort begleitet.
e) Personen unter 18 Jahren müssen beim Check-in dem Fahrer eine Vollmacht einschließlich gültiger Kontaktdaten vorlegen. Diese wird Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugesandt.

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